Hans-Boeckler-Stiftung: EU-Dienstleistungsrichtlinie gefährdet Arbeitnehmerrechte
Vom: 10.12.2009 | Heiko Glawe
Zum Jahresende läuft die Frist für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht aus. Arbeitnehmern entstehen soziale Risiken, zeigt eine Studie. Die Dienstleistungsrichtlinie soll den Handel mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen erleichtern. Bis zum Jahresende haben die EU-Mitgliedstaaten Zeit, sie in nationales Recht zu gießen. Weitaus mehr als ein rein technisch-administrativer Vorgang, so Frank Lorenz und Manfred Wannöffel. Die beiden haben die vielen offenen Fragen bei der Umsetzung der Richtlinie eingehend untersucht. Unter dem Strich zeigt sich: Die Richtlinie gefährdet die Rechte nach Deutschland entsandter Arbeitnehmer. Denn das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das diese Beschäftigten vor Lohn- und Sozialdumping schützen soll, greift nur in einigen Branchen wie dem Baugewerbe oder bei Wäschereidienstleistungen. Der einzig wirksame Schutz für alle Arbeitnehmer wäre ein gesetzlicher Mindestlohn, so die Analyse.
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